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| Unfallrecht | Erstellt von Rechtsanwalt Ulrich Mell

Kfz-Reparatur: Zumutbare Weisung auf „freie“ Fachwerkstatt

Wer mit seinem Wagen ganz oder überwiegend unverschuldet einen Schaden erleidet, zieht in der Regel einen Sachverständigen hinzu, um die Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Schädigers zu beziffern.

Bei seiner Berechnung legt der Sachverständige regelmäßig die Stundenverrechnungssätze einer dem Fahrzeug entsprechenden marktgebundenen Fachwerkstatt zugrunde.

Häufig wendet die gegnerische Versicherung ein, die in Ansatz gebrachten Verrechnungssätze seien zu hoch, in einer freien Fachwerkstatt hätte die Reparatur deutlich günstiger durchgeführt werden können. Dies gilt insbesondere bei einer sogenannten fiktiven Abrechnung, d.h. wenn der Geschädigte zumindest vorläufig gar nicht die Absicht hat, das Fahrzeug reparieren zu lassen, sondern lediglich auf der Grundlage des Gutachtens abrechnen will.

Im Allgemeinen muss sich der Geschädigte dann nicht auf die Verrechnungssätze einer freien Werkstatt verweisen lassen, wenn das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre war. Bei Fahrzeugen über 3 Jahren, kommt es in der Regel darauf an, wo das Fahrzeug regelmäßig gewartet, „scheckheftgepflegt“ oder gegebenenfalls nach einem Unfall repariert worden ist. Weist der Geschädigte nach, dass sein Fahrzeug regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert worden ist, kann sich die gegnerische Versicherung nicht auf die Verrechnungssätze einer freien Werkstatt berufen.

Problematisch sind regelmäßig die Fälle, in denen das Fahrzeug älter als 6 oder 7 Jahre ist. In diesem Fall kommt der Frage, ob die durchgehende Wartung in einer markengebundenen Fachwerkstatt durchgeführt worden ist, besondere Bedeutung zu. Ist dies nicht lückenlos und stets erfolgt, so ist es dem Geschädigten zumutbar, eine freie Fachwerkstatt in Anspruch zu nehmen. Dementsprechend muss auch der Geschädigte, der lediglich fiktiv, d.h. auf Gutachtenbasis abrechnen will, auf die günstigeren Verrechnungssätze der freie Werkstatt verweisen lassen.

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