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| Mietrecht | Erstellt von Sven Nassauer

Störungen der Nachtruhe, Verunreinigung der Terrasse und Beleidigung

Fristlose Kündigung!

Eine Mieterin stört wiederholt über den Zeitraum von über einem Jahr die Nachtruhe anderer Mieter im gleichen Gebäude durch Lärm und laute Musik, verschmutzt die Terrasse eines Mitmieters durch Herabfallenlassen von Müll und anderen Gegenständen und beleidigt zusätzlich Mitmieter. Darauf kündigte ihr der Vermieter fristlos.

Ein Gericht hat die fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter aufgrund nachhaltig gestörten Hausfriedens als gerechtfertigt angesehen.

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