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| Unfallrecht | Erstellt von Sven Nassauer

Schadensmanagement

Häufig bieten Haftpflichtversicherungen nach einem Unfall dem Unfallgeschädigten ein sogenanntes Schadensmanagement an. Ist dabei Vorsicht geboten?

Versicherungen melden sich telefonisch beim Unfallgeschädigten. Es liegt jedoch auf der Hand, dass hierbei das Interesse der Versicherung an einer möglichst kostengünstigen Schadenabwicklung im Vordergrund steht!

Wie sollte man sich daher nach einem Verkehrsunfall verhalten, damit man als Geschädigter seine Rechte auch tatsächlich bestmöglich durchsetzen kann?

Unmittelbar nach einem Unfall sollte man keine voreiligen Aussagen gegenüber der Polizei oder gegenüber dem Unfallgegner abgeben. Von einem Schuldanerkenntnis ist abzuraten, auch wenn man sich zunächst schuldig fühlt.

Wichtig ist es Fotos und ggf. eine Unfallskizze anzufertigen. Sollten Zeugen den Unfallhergang beobachtet haben, sollte man diese ansprechen und deren Daten aufnehmen.

Jeder Unfallgeschädigte hat das Recht auf freie Wahl einer Fachwerkstatt, eines unabhängigen Gutachters und eines Rechtsanwalt. Dem Geschädigten entstehen nämlich dadurch in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Grundsätzlich muss die Versicherung des Schädigers diese übernehmen, wenn der Unfallgegner den Unfall versursacht hat.

Besteht Streit, wer den Unfall verursacht hat, kann eine Verkehrsrechtschutzversicherung etwaige Kosten der Rechtsberatung übernehmen.

Viele Einzelfragen der Schadensregulierung, z.B. Geltendmachung einer Wertminderung, von Nutzungsausfall, einer Unkostenpauschale sowie bei Personenschaden von Schmerzensgeld, etwaiger Haushaltsführungs- oder Verdienstschaden werden von der gegnerischen Versicherung nicht freiwillig angeboten.

Es ist somit wichtig, sich nach einem Verkehrsunfall richtig zu verhalten, damit man die einen zustehenden Rechte bestmöglich durchsetzen kann.

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