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| Mietrecht

Kurioser Fall vor Gericht: Eine Mieterin hatte es mit der Tierliebe übertrieben.

Zu weit ging die Tierliebe einer Mieterin in einem Fall, den ein Amtsgericht auf dem Tisch hatte. Die Mieterin kümmerte sich um verletzte Igel und nahm diese in ihre Wohnung auf, um sie dort aufzupeppeln und gesundzupflegen. Die Nachbarn waren hiervon nur mäßig begeistert und beschwerten sich bei der Vermieterin über den strengen Geruch, der ins Treppenhaus drang. Trotz anschließender Abmahnung wollte sich die Mieterin nicht von den stacheligen Gesellen trennen, weshalb schließlich eine Kündigung ins Haus flatterte.


Das Gericht führte aus, dass Igel nicht in eine Wohnung gehören. Die Kündigung wurde bestätigt. Igel seien keine Haustiere, sondern wilde Tiere. Für diese gelten die Regeln über die Kleintierhaltung nicht. Jedoch gibt es hierbei auch Grenzen. Eine Mieterin hielt 60 – 80 Vögel in einem Zimmer in ihrer Wohnung. Die Vögel konnten sich in dem Zimmer frei bewegen. Den anderen Hausbewohnern stank das im wahrsten Sinne des Wortes. Trotz Aufforderung, die Tierhaltung zu beenden, behielt die Mieterin ihr Federvieh. Ihr wurde gekündigt. Das Gericht befand das als „vollkommen zu Recht“. Zwar können Mieter grundsätzlich Kleintiere wie Vögel auch ohne Erlaubnis des Vermieters halten. Aber es gilt auch hier, den zulässigen Mietgebrauch zu beachten. Dieser sei hier weit überschritten worden.


Es kommt somit immer auf den Einzelfall an.

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