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| Arbeitsrecht | Erstellt von Sven Nassauer

Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

In diesem Beitrag wollen wir einige Informationen zum Thema Schwerbehinderung, schwerbehinderte Menschen und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten darlegen.

Wer ist schwerbehindert?

Grundsätzlich kommt es auf den Grad der Behinderung an. Dieser wird auf Grundlage ärztlicher Untersuchung ermittelt. Schwerbehindert sind Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt.

Nach dem Grundgesetz darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzlich bezahlten Urlaub von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr.

Wie sind schwerbehinderte Arbeitnehmer vor Kündigungen geschützt?

Der Arbeitgeber kann einen „Schwerbehinderten“ ebenso kündigen, wie einem nicht behinderten Arbeitnehmer.

Den besonderen Schutz, den Schwerbehinderte gegenüber Kündigungen genießen, liegt im Verfahrensrecht. Der Arbeitgeber braucht nämlich, bevor er einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kündigt, die Zustimmung des Integrationsamtes zu der geplanten Kündigung.

Muss ein Schwerbehinderter, dessen Arbeitgeber von der Behinderung nichts weiß, bei seiner Kündigung auf seine Schwerbehinderung hinweisen?

Arbeitsgerichte verlangen, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer dem Arbeiter der eine Kündigung in Unkenntnis der Schwerbehinderung ausgesprochen hat, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen, dass er schwerbehindert ist. Das bedeutet gleichzeitig, dass der gekündigte Schwerbehinderte ebenso den oben genannten Sonderkündigungsschutz genießt.

Darf der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen?

Vor einem Bewerbungsgespräch, während des Vorstellungsgesprächs und auch in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses dürfen Arbeitgeber einen Stellbewerber nicht nach einer Schwerbehinderung fragen. Nach einem Ablauf von 6 Monaten ist die Frage jedoch erlaubt.

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