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| Mietrecht | Erstellt von Sven Nassauer

Große und dicke Umschläge passen nicht in den Briefkasten

Muss der Vermieter umrüsten?

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung zu stellen, der eine ordnungsgemäße Postzustellung ermöglicht. Das bedeutet, dass auch dickere DIN-A4 Umschläge hineinpassen müssen und der Briefkasten gegen das unbefugte Herausnehmen eingeworfener Post gesichert ist.

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