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| Mietrecht | Erstellt von Sven Nassauer

Finanzielle Notlage des Mieters

Keine Rücksichtnahmepflicht des Vermieters!

Aus dem Mietverhältnis folgt keine Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter Hilfestellung bei der Bewältigung persönlicher, insbesondere (auch) finanzieller Notlagen zu leisten. Diese Aufgabe liegt allein beim (Sozial-)Staat.

Der Räumungsklage des Vermieters nach fristloser Kündigung wurde entsprochen, auch wenn das Gericht die finanzielle Notsituation und Zahlungsschwierigkeiten des Mieters berücksichtigt und anerkennt.

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