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| Nachbarrecht | Erstellt von Rechtsanwalt Sven Nassauer

Allgemeine Fragen zum Nachbarrecht

Besitz- und Eigentumsstörung – Welche Rechte habe ich als Eigentümer, wenn unberechtigt Kraftfahrzeuge auf meinem Grundstück abgestellt werden?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen. Das abgeschleppte Fahrzeug muss nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden.

Wird ein Geräteschuppen unmittelbar vor einer Terrasse des Nachbargrundstücks auch bei Einhalten des Abstandes errichtet, besteht hier keine Genehmigungsfähigkeit, wenn Schikane vorliegt. Wird ein Schuppen auf einem großen Wiesengrundstück unmittelbar vor der Terrasse und dem Wohnhaus gebaut, um den Nachbarn zu ärgern, ist der Schuppen zu entfernen und eine möglicherweise erteilte Genehmigung aufzuheben.

Grundstückseigentümer müssen über die Grundstücksgrenze hinausragende Äste regelmäßig entfernen, wenn der Überwuchs zu einer Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks führt (verstärkte Schattenbildung, Verunreinigung des Nachbargrundstücks in Form von herabfallendenden Nadeln, Zapfen oder abgestorbenen Zweigen).

Ebenso besteht gegen Nachbarn ein Beseitigungsanspruch betreffend hinüberwachsender Wurzeln, wenn diese zu Aufwölbungen eines asphaltierten Weges führen. Durch jahrelange Duldung kann sich jedoch möglicherweise eine Mithaftung des Betroffenen betreffend die Kosten der Beseitigung ergeben.

Übrigens: Über die Grenze gefallene Früchte von Bäumen oder Sträuchern des Nachbarn, der sogenannte Überfall, gehören dem Eigentümer des Grundstücks, auf das sie gefallen sind.

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